Regierungsprogramm SPÖVP 2008
Baukulturrelevante Themen
ARBEITSPLÄTZE
UND STANDORTPOLITIK
1. Wachstums- und Konjunkturpolitik
1.2. Wachstums- und beschäftigungsfördernde MaßnahmenInfrastrukturinvestitionen
Die Bundesimmobiliengesellschaft wird konjunkturbelebende Maßnahmen wie etwa Investitionen in den Bereichen thermische Sanierung von BIG-Gebäuden, Instandhaltungsmaßnahmen, Neubauten und Generalsanierungen von Schulen, Universitäten und Justizbauten vorziehen und damit in den Jahren 2009 und 2010 ein Investitionsvolumen von 875 Mio. EUR auslösen. (Budgeteffekt 2009 und 2010 je 20 Millionen Euro)
Thermische Sanierung
Als Anreiz für die thermische Sanierung (Dämmung, Fenstertausch, Kesseltausch usw.) wird seitens des Bundes ein Anreizprogramm zum Beispiel in Form eines „Energiesparscheck“ eingeführt. (Volumen: insgesamt 100 Mio. EUR, gleichmäßig auf private Haushalte und Unternehmen aufgeteilt)
Forschung und Entwicklung
Für Forschung und Entwicklung werden jeweils € 50 Mio. für 2009 und 2010 an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt. Diese sollen für Instrumente der direkten Forschungsförderung mit großem Potential zur raschen Wirksamkeit genutzt werden (Headquarter-Programm, FFG-Basisprogramm, Start-up Programm, Modernisierung der Geräte an Universitäten, etc.).
Kostenloses Kindergartenjahr
Einführung eines kostenlosen verpflichtenden letzten Kindergartenjahres (halbtags). Der jährliche Beitrag des Bundes beträgt 70 Mio. Euro und wird in den Jahren 2009 und 2010 aus den Mitteln des Konjunkturpaketes zur Verfügung gestellt.
2. Standortpolitik
Die Kreativwirtschaft weist seit Jahren höhere Wachstums-2.2. Kreativwirtschaft
raten bei Wertschöpfung und Beschäftigung auf als die
Gesamtwirtschaft. Das Kreativpotential in Österreich ist weiter
auszuschöpfen. Die Bundesregierung wird das im Herbst 2008
gestartete umfassende Programm EVOLVE zur Förderung
der Kreativwirtschaft in Österreich wie geplant bis 2013 durch-
führen, und durch weitere Komponenten und Zusammenarbeit
mit Initiativen verschiedener Ressorts ergänzen.
4. Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft
4.2. Stärkung der Exporte von Waren und DienstleistungenDie Umwelttechnologie-Branche erwirtschaftete 2007 einen Umsatz von 6 Milliarden Euro, wovon zwei Drittel im Export erlöst wurden. Sowohl Umsätze als auch Exporte wuchsen im Zeitraum 2003-2007 um über 12% jährlich und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit einem in der Exportoffensive enthaltenen Schwerpunkt im Bereich der Umwelttechnik soll diese Branche in den
kommenden Jahren weiter gestärkt werden.
5. Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit setzt eine bedarfsorientierte Finanzierung der Tourismuswirtschaft voraus. Sowohl die geänderten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch der Klimawandel sind neben anderen Faktoren Grund dafür, dass Tourismusförderungen einer Evaluierung in Richtung Zielgenauigkeit unterzogen werden sollen. Besonderes Augenmerk ist den Bereichen Innovation und immaterielle Investitionen sowie der zunehmenden Bedeutung von Destinationen zu widmen.Um in Zeiten der Finanzkrise ein für Unternehmen und Mitarbeiter deutliches Signal für den für Österreich so wichtigen Freizeit- und Tourismussektor zu setzen, werden folgende Maßnahmen gesetzt:
- Verdoppelung des Haftungsrahmens der ÖHT - Österreichische Hotel- und Tourismusbank von 250 auf 500 Mio. EUR sowie

- Erhöhung der Top-Tourismusförderung während der nächsten zwei Jahre jeweils um 20%*)
Die Erhaltung der einzigartigen architektonischen Kulturbauten für das Tourismusland Österreich ist eine stete Herausforderung. Die Aufrechterhaltung der lebendigen, zeitgemäßen Nutzung der Kulturbauten des Bundes, aber auch der sie umgebenden Gärten, bleibt Aufgabe und Verantwortung der Kulturnation Österreich, die Fort-
führung des Konzepts "Welt der Habsburger" leistet dazu einen
wichtigen Beitrag.
ENERGIE
2. Nachhaltige Energiepolitik verbessern
2.1. Energieeffizienz erhöhenMaßnahmen im Detail:
- Entwicklung eines nationalen Masterplans-Energieeffizienz
- Ausarbeitung einer „Thermischen-Sanierungsoffensive“ für Altbauten ergänzend zur Wohnbauförderung der Länder (Co-Finanzierung Bund-Länder)
- Ausarbeitung einer „Thermischen-Sanierungsoffensive“ für KMU, Gewerbe und Industrie inklusive Büro- und Dienstleistungsgebäuden sowie öffentlichen Gebäuden
- Anreizprogramm zur Heizungssanierung und Kesseltausch
- Beseitigung der nicht-finanziellen Hindernissen für Investitionen im Bereich energetische Sanierung
- Erhöhung des Anteils von Neubauten mit Passivhausstandards
- Energieeffizienz als Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen
- Entwicklung von standardisierten und österreichweit einheitlichen Energieberatungen für Haushalte und Unternehmen
FORSCHUNG, TECHNOLOGIE; INNOVATION (FTI)
INFRASTRUKTUR – VERKEHR
3. Rechtliche und verkehrspolitische Rahmenbedingungen
3.2. RaumordnungDerzeit bestehen auf Grund unterschiedlicher landesspezifischer Raumordnungsgesetze Potentiale für Vereinfachungen und Beschleunigungen, die im Sinne einer effizienten und kostensparenden Verwaltung genützt werden sollten. Wichtig ist in diesem
Zusammenhang auch die Raumordnung verstärkt als Instrument zur Absicherung von geeigneten Standorten einzusetzen:
Bessere Informations-, Koordinations- und Kooperationsverpflichtungen bei raumwirksamen Planungen und Maßnahmen zwischen Bund und Ländern, um Reibungsverluste zwischen den Gebietskörperschaften zu vermeiden, sowie Förderung der bestehenden interkommunalen Zusammenarbeit
Ökologische Gesichtspunkte (z.B. Fahr- und Wegzeiten) stärker in der Planung mitbedenken
Um dem öffentlichen Interesse an hochrangiger Infrastruktur Rechnung zu tragen, sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bedarf es Verhandlungen mit den Ländern über eine Reform der Raumordnung, mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes (Korridorplanung).
KLIMA UND UMWELT
1. Klimaschutz
1.1 NationalEffizienzsteigerung und Dotierung des Klimafonds
Der Klima- und Energiefonds der Bundesregierung setzt Modernisierungsimpulse im Bereich der Energie- und Klimaschutztechnologien von morgen. Zur Effizienzsteigerung wird die Struktur des Klimafonds evaluiert und auf dieser Basis neu geordnet. In Folge ist der Klima- und Energiefonds mit jährlich 150 Mio. € dotiert. Dem Präsidium des Klima und Energiefonds gehören künftig das BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das BM für Verkehr, Innovation und Technologie an.
2. Klima und Energie
2.4. Klimaschutz im GebäudebereichDie Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für mehr Klimaschutz im Wohnbau soll so rasch wie möglich abgeschlossen und ratifiziert werden, um ein Inkrafttreten Anfang 2009 sicherzustellen. Der Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwassersysteme wird zukünftig Voraussetzung für die Wohnbauförderung sein (insb. erneuerbare Energien, KWK-Fernwärme), der Ausstieg aus der Ölheizung im Neubau wird fixiert. Ziel ist die Umstellung von 400.000 Haushalten.
Wichtig ist dabei die Gesamt-Sicht des effizienten Einsatzes der verschiedenen Instrumente unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades. (Prüfen von Kombinationsmöglichkeiten thermische Sanierung mit Kesseltausch).
Als Anreiz für die thermische Sanierung (Dämmung, Fenstertausch, Kesseltausch usw.) wird seitens des Bundes ein Anreizprogramm eingeführt (Volumen für 2009 und 2010:
insgesamt 100 Mio. €, gleichmäßig auf private Haushalte – z.B. „Energiesparscheck“ – und Unternehmen aufgeteilt.)
Innovative Lösungen sollen den Betroffenen eine optimale technische Beratung, Gestaltung, organisatorische Abwicklung und Finanzierung (unter Berücksichtigung eingesparter Energiekosten) aus einer Hand bieten. Nicht-finanzielle Hindernisse für Investitionen im Bereich energetische Sanierung sollen beseitigt werden.

Die Bundesregierung ist sich ihrer Vorbildwirkung bewusst: Der Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden soll sich an den strengen Förderungsstandards der neuen Bund-Länder Vereinbarung orientieren. Durch Förderinstrumente des Bundes erfolgt ein gezielter Mitteleinsatz im Bereich der gewerblich genutzten und öffentlichen Gebäude.
Bis 2020 sind alle dringend notwendigen sanierungsbedürftigen Gebäude zu sanieren. Langfristig wird eine lückenlose thermische Sanierung des österreichischen Gebäudebestandes der Jahre 1945-1980 angestrebt.
Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und innovatives Bauen werden in den relevanten Lehr- und Ausbildungsplänen stärker verankert.
3. Lebensqualität und Umweltschutz erhöhen
3.1. UmweltverträglichkeitZiel sind Verbesserungen im Bereich von schutzwürdigen Gebieten, die Verankerung der Bedeutung der Energieeffizienz für die Umweltverträglichkeit und die Straffung der UVPVerfahren durch Vereinfachungen, Erleichterungen und höhere Verfahrenseffizienz unter
Wahrung des ökologischen Schutzzwecks des Gesetzes und der Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Umweltsenat soll über das Jahr 2009 hinaus verlängert werden, um die Rechtsmittelbehörde im UVP-Verfahren zu sichern. Im Zuge des nächsten Evaluierungsberichtes des UVP-Gesetzes wird die Angemessenheit der unterschiedlichen Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen sowie eine allfällige Anpassung von Schwellenwerten geprüft.
JUSTIZ
A. Allgemeines
A.12. Benutzergerechte bauliche Gestaltung der JustizgebäudeDie Herstellung der Barrierefreiheit aller Gerichtsgebäude nach den Anforderungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes soll sukzessive bis zum Jahr 2015 erfolgen. Besondere Priorität kommt einer opfergerechten baulichen Gestaltung von Gerichtsgebäuden nach Maßgabe des EU-Rahmenbeschlusses über die Stellung des Opfers im Strafverfahren zu, insbesondere die Sicherung des Opfers und anderer gefährdeter Zeugen/-innen vor einem ungeschützten Zusammentreffen mit Tätern.
BILDUNG, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG; KULTUR; MEDIEN
BILDUNG
Schulstandorte des Bundes werden basierend auf dem Schulentwicklungsplan modernisiert und erweitert. Tagesbetreuung und verbesserte Arbeitsbedingungen von LehrerInnen und SchülerInnen werden dabei berücksichtigt. Bis 2018 werden im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms 1,664 Milliarden Euro investiert. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen werden 380 Millionen Euro fürbehindertengerechtere Infrastruktur investiert*). Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist ein zusätzliches Budget von € 50 Mio.
pro Jahr vorgesehen.
2. Volkschule/Grundschule
Für die Individualisierung des Unterrichts, individuelle Fördermaßnahmen bei Lernproblemen und die Begabungsförderung wird ein pädagogisches Konzept erarbeitet. Die Sprach- und Lesekompetenz der Kinder soll in individualisierten Übergangs- und Lernphasen gefördert werden. Dafür ist ein bundesweit einheitliches Konzept mit Qualitätssicherung zu erarbeiten.WISSENSCHAFT
9. Fortsetzung der Generalsanierungsoffensive für eine moderne
UniversitätsinfrastrukturDie Adaptierung und Modernisierung von sanierungsbedürftigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie die Errichtung von Ersatz-Bauten dienen direkt der Verbesserung der Studienbedingungen und der Forschungsmöglichkeiten. Eine Ausweitung des vereinbarten Finanzrahmens soll die zur Zielerreichung notwendige Fortführung dieser Offensive mit Aktualisierung der Projekte ermöglichen*).
KUNST KULTUR
9. Architektur und Baukultur
Ausgehend von den Aktivitäten des eingerichteten Beirates für Fragen der Baukultur und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Baukulturreports wird die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung qualitativer Baukultur in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und zu deren Verankerung im öffentlichen Bewusstsein setzen.13. Denkmalschutz und Digitalisierung des kulturellen ErbesDer Denkmalschutz spielt eine wichtige gesellschafts- und

wirtschaftspolitische Rolle. Zur zeitgemäßen Weiter-
entwicklung des Denkmalschutzgedankens prüft die Bundes-
regierung die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. Verstärkte
Anstrengungen sollen im Bereich der Digitalisierung
(Sammlungen Bundesmuseen, Österreichische National-
bibliothek, Artothek des Bundes) gesetzt werden, um die
„Sammlung Österreich“ sichtbar zu machen, die bestehenden
Datenbanken an das europäische Portal „Europeana“
anzuschließen, sowie die Verknüpfung mit dem Bildungs-
bereich zu verstärken. Als Voraussetzung nicht zuletzt für die
Integration in die gesamteuropäischen Bemühungen wird
die Bundesregierung die Festlegung einer nationalen
Digitalisierungsstrategie veranlassen.
14. Haus der Geschichte ÖsterreichDie Planungen und weiteren Arbeiten zur Umsetzung des Hauses der Geschichte werden wie vorgesehen zügig weitergeführt.
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Zusammengestellt von Christian Kühn, Volker Dienst, Barbara Feller
1.12.2008